Datenschutz

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.

Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.

Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.

 

Im Rahmen dieses Vertrages werden Daten über Person, sozialen Status sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten erhoben, gespeichert, geändert bzw. gelöscht und im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte (z.B. Kostenträger) übermittelt - sowohl bezüglich der Leistungsempfängerin/ des Leistungsempfängers als auch bezüglich des Ungeborenen bzw. geborenen Kindes. Mit dem Abschluss des Vertrags stimmt der/die Leistungsempfänger*in der Weitergabe der abrechnungsrelevanten Daten an ihre Krankenkasse und an die Abrechnungssoftware der Hebamme (Hebamio) zu.

Weitere Daten werden zum Zwecke der Begleituntersuchung, Dokumentation und Auswertung verwendet, mit der Einschränkung, dass die Privatsphäre der Leistungsempfängerin/ des Leistungsempfängers vor der Öffentlichkeit geschützt wird. Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und beachtet die Bestimmungen des Datenschutzes.

 

Im Falle der Hinzuziehung eine*r Ärzt*in/ einer Klinikeinweisung stellt die Hebamme der weiter betreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind.

 

Sofern eine Notsituation es rechtfertigt, der/die Leistungsempfänger*in nicht ansprechbar ist oder weitere Hilfe dringend nötig ist, gestattet er/sie der Hebamme, diese Patientendaten an Ärzt*innen oder andere an der Behandlung beteiligten Personen zu übermitteln.

 

Mit dem Abschluss dieses Vertrages erklärt sich der/die Leistungsempfänger*in mit der Verwendung ihrer/seiner Daten zu diesen Zwecken einverstanden.

Der Weitergabe aller medizinischen Befunde und Daten in Zeiten von Vertretungen an die vertretende Hebamme stimmt sie/er ausdrücklich zu.

 

 

Dauer der Speicherung

Die Daten der Leistungsempfängerin/ des Leistungsempfängers werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14b UStG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.

Nach § 630f Abs. 3 BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der Hebammenversorgung von zehn Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen Hebammenberufsordnung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf § 199 Abs. 2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.

 

Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Seiten der Leistungsempfängerin/ des Leistungsempfängers ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer/seiner  Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus hat sie/er ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21. DSGVO).

 

 

Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde

Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:

 

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Friedrichstraße 219, 10969 Berlin

Telefon: 030/ 138 89 -0  

E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de

Website: http://www.datenschutz-berlin.de